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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Alle als nachstehend aufgeführten Bedingungen bedürfen, um für uns verbindlich zu sein, unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Preise
Sämtliche Notierungen unserer Offerten und Preislisten verstehen sich freibleibend und ohne Verbindlichkeit für uns. Eventuelle Verpackungsspesen werden separat verrechnet. Die Preise verstehen sich franko Talbahnstation der Anlageadresse.

3. Zahlungsbedingungen
Es gelten die Bedingungen auf den Auftragsbestätigungen und Rechnungen. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.

4. Kostenfaktoren
Sollten die Kostenfaktoren, mit denen wir gerechnet haben, bis zum Tage der Lieferung eine Änderung erfahren, so behalten wir uns eine Berichtigung unseres Preises, auch nach erfolgter Bestätigung vor.

5. Lieferfrist
Die von uns angegebenen Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. Bei allfälliger Überschreitung der Lieferfrist ist der Besteller nicht berechtigt, den Auftrag zu widerrufen oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Ereignisse höherer Gewalt rechtfertigen eine eventuelle Verzögerung oder Unterbrechung der Ausführung der Bestellungen, ohne dass dadurch dem Käufer ein Recht zum Rücktritt von der Bestellung oder irgendwelcher Schadenersatzforderung eingeräumt wird. Die Lieferfrist beginnt mit der vollständigen technischen Bereinigung des Auftrages und dem Eingang der vereinbarten Anzahlung.

6. Lieferfrist
Voraussetzung für die Lieferpflicht ist die völlige Zahlungsfähigkeit des Bestellers. Wir halten uns daher, auch nach erfolgter Auftragsbestätigung, nicht für verpflichtet, die Lieferung auszuführen, wenn sich nachträglich die Zahlungsfähigkeit des Bestellers als zweifelhaft erweisen sollte. Das gleiche Recht steht uns bei unpünktlicher Erfüllung der Zahlungspflicht eines Bestellers zu.
Der Besteller darf seine Vertragsrechte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragen. Der Gegenstand der Lieferung bleibt bis zur Erfüllung aller für den Besteller aus dem Lieferungsvertrage sich ergebende Verbindlichkeiten unser Eigentum.

7. Abrufbestellungen
Bestellungen auf Abruf müssen eine ungefähre Zeitangabe enthalten.

8. Reklamationen
Äussere Mängel sind innert 8 Tagen nach Empfang der Ware zu melden.

9. Rücksendungen
Es können nur katalogmässige Artikel in fabrikneuem Zustand und nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen werden. Das Material ist franko Station Reinach zurückzuschicken und uns rechtzeitig zu avisieren.
folgende Kosten werden von der Gutschrift abgezogen: 5 % als Prüfgebühr und Entschädigung für unsere Umtriebe, allfällige Instandhaltungskosten und die bezahlte Hinfahrt, falls seinerzeit die Lieferung frank erfolgte.

10. Abbildungen, Masse, Gewichte
Diese sind unverbindlich, Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.

11. Garantie
Gilt nur für den Einsatz in schweizerischem und lichtensteinischem Hoheitsgebiet. (Für Lieferungen ausserhalb dieses Gebietes müssen Sondervereinbarungen getroffen werden.)

Auf emaillierte Innenkessen gewähren wir eine Garantie von 5 Jahren, sachgemässe Montage und Installation sowie eine max. Betriebstemperatur von 90°C vorausgesetzt. Für Brauchwasserspeicher muss die Qualität und der PH-Wert des Wassers der eidgenössischen Lebensmittelverordnung entsprechen. Die eingebaute Magnesiumschutzanode muss alljährlich auf ihre Abnutzung überprüft und allenfalls ausgewechselt werden.
Für die restlichen Geräteteile, wie z.B. elektrische und elektronische Schaltelemente sowie Elektroheizkörper, beträgt die Garantiezeit 5 Jahre (ausgenommen keramische Heizkörper 1 Jahr).

Die Garantiezeit läuft ab Ablieferungsdatum (Datum unseres Lieferscheins oder Frachtbriefdatum).
Teile, die innerhalb der Garantiezeit nachweisbar infolge Material- oder Herstellungsfehlern unbrauchbar werden, ersetzen wir kostenlos. Das defekte Stück geht dadurch in unser Eigentum über und ist unverzüglich unfrankiert zurück zu senden. Bedingung für kostenlosen Ersatz ist rechtzeitige Benachrichtigung über den eingetretenen Schaden, damit dessen Ursache von uns abgeklärt und Massnahmen zur Behebung getroffen werden können.
Eingriffe innerhalb der Garantiedauer ohne unser ausdrückliches Einverständnis entbinden uns von den Garantieverpflichtungen.

Von der Garantie ausgeschlossen
Natürliche Abnützung, Korrosionsfähigkeit des Wassers, durch Nachlässigkeit entstandene Schäden, Unkenntnis oder falsche Handhabung, unregelmässiger Wasserdruck, übertriebene Beanspruchung an Material oder Apparaten und an elektrischen Organen entstandene Schäden.

Änderungen der Strom- und Spannungsart
Die Wasserwärmer sind nach den Leitsätzen des SVGW und DVGW anzuschliessen. Buntmetallanschlüsse müssen in jedem Fall vermieden werden. Elektrische Spannungsdifferenzen zwischen Speicher und Leitungsnetz können zu Korrosion des Behälters führen.
Ausser der Ersatzlieferung übernehmen wir keine weiteren Verpflichtungen, insbesondere nicht für Auswechslungskosten, Schadenersatz usw. Gegen allfällige Wasserschäden hat der Installateur sich selbst zu versichern.

12. Schäden
Bei Abholung unserer Erzeugnisse auf Bahnstationen oder Post sind äusserlich erkennbare Schäden am Platz der zuständigen Stelle zu melden.
Von den SBB- oder Post-Diensten entstandenen Transportschäden übernehmen wir keine Haftung.

13. Verpackungsmaterial
Verpackungsmaterial, welches zurückgenommen wird, muss innert Monatsfrist in gutem Zustand franko retourniert werden, ansonsten muss der angerechnete Betrag bezahlt werden.

14. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Arlesheim





Elektrocal AG
Duggingerstrasse 2
4153 Reinach